VEBU veranstaltete erstes Rechtssymposium zur veganen Lebensweise
Am 23. April 2016 veranstaltete der VEBU (Vegetarierbund Deutschland) das weltweit erste internationale Rechtssymposium für die pflanzliche Lebensweise.
Rund 30 Anwälte und Experten aus 13 Nationen trafen sich in den Räumen der Veganz-Zentrale in Berlin und diskutierten über die formale Umsetzung eines Menschenrechts auf vegan-vegetarische Ernährung sowie die aktuelle Situation in den jeweiligen Ländern. “Dem wachsenden öffentlichen Interesse an pflanzlichen Alternativen soll durch rechtlichen Schutz Rechnung getragen werden. Wir sind davon überzeugt, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, das Thema anzupacken”, sagt Sebastian Joy, Geschäftsführer des VEBU.
Forderungen
Am Ende der Veranstaltung verfassten die Teilnehmer als Grundstein für die weitere Zusammenarbeit eine Erklärung mit Forderungen. Darunter finden sich der barrierefreie Zugang zu pflanzlicher Ernährung an öffentlichen Einrichtungen, die Entwicklung von Strategien zum Schutz von vegan lebenden Menschen gegen Diskriminierung und die einheitliche Deklarationspflicht von veganen und vegetarischen Produkten.
Nächstes Rechtssymposium für 2017 geplant
“Der Vergleich zwischen den Ländern ergab neue Erkenntnisse für mögliche Ansatzpunkte, die es nun in den einzelnen Nationen umzusetzen gilt”, erläutert Joy. Das Rechtssymposium wird zukünftig jährlich im größeren Umfang mit noch mehr Experten stattfinden. Die Idee zum Symposium stammt von Anwalt Ralf Müller-Amenitsch, dessen Buch ‘Vegan im Recht’ im August erscheint.
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